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Marken in einem InsolvenzverfahrenMarkenrechte können verpfändet werden oder Gegenstand eines sonstigen dinglichen Rechts sein.Zwangsvollstreckungs-Maßnahmen können auch auf Marken ausgedehnt werden. semion® wird sehr häufig - auf Antrag des Gläubigers - von den Vollstreckungsgerichten mit der Verwertung von gepfändeten Marken beauftragt. Zurück |