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Marken in einem Insolvenzverfahren

Markenrechte können verpfändet werden oder Gegenstand eines sonstigen dinglichen Rechts sein.

Zwangsvollstreckungs-Maßnahmen können auch auf Marken ausgedehnt werden.
Und im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann dies auf Antrag des Insolvenzverwalters
oder des Insolvenzgerichts im Marken-Register eingetragen werden.

semion® wird häufig - auf Antrag des Gläubigers - von den Vollstreckungsgerichten
mit der Verwertung von gepfändeten Marken beauftragt.
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