| ENGLISH |
Teilung von MarkenIn fast allen Ländern kann der Inhaber einer registrierten Marke die Eintragung teilen,indem er erklärt, daß die Eintragung der Marke für die in der Teilungserklärung aufgeführten Waren und / oder Dienstleistungen als abgetrennte Eintragung fortbestehen soll. Für jede Teileintragung bleibt der Zeitrang der ursprünglichen Eintragung erhalten. Zurück |