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Teilung von Marken

In fast allen Ländern kann der Inhaber einer registrierten Marke die Eintragung teilen,
indem er erklärt, daß die Eintragung der Marke für die in der Teilungserklärung aufgeführten
Waren und / oder Dienstleistungen als abgetrennte Eintragung fortbestehen soll.

Für jede Teileintragung bleibt der Zeitrang der ursprünglichen Eintragung erhalten.
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